Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung (GewO)
- Reisegewerbekarte
Stadtverwaltung Kaiserslautern
-Referat Recht und Ordnung-
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Tel.: 0631 365-0
E-Mail: gewerbeamt@kaiserslautern.de
1. Antragsform
2. Angaben zur Person (Antragsteller)
2.1. natürliche Person
2.2 juristische Personen
4. Art der Tätigkeit, für welche die Erlaubnis beantragt wird
5. Prüfung der Zuverlässigkeit, gewerberechtliche Prognose
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt eine Prognoseentscheidung, ob der Antragsteller in der Lage ist, das geplante Gewerbe ordnungsgemäß auszuüben. Die Prüfung der Unzuverlässigkeit ist branchenbezogen und konkret, d. h. sie ist im Hinblick auf die vom Gewerbetreibenden jeweils ausgeübte Tätigkeit vorzunehmen; das bedeutet, dass jeweils unterschiedliche Anforderungen zu stellen sind, je nach der Art des ausgeübten Gewerbes.
6. Angaben des Antragstellers zur beabsichtigen Tätigkeit im Reisegewerbe
a) Ausüben Sie die Tätigkeit als
b) Beabsichtigen Sie, Mitarbeiter zu beschäftigen?
c) Nutzen Sie eine eigene Niederlassung?
Falls ja, Vorlage der entsprechenden Legitimationen beifügen (z. B.: Gewerbeanzeige, Gewerbeerlaubnis,
Handwerkskarte usw.)
d) Beabsichtigen Sie bundesweit tätig zu werden?
Hinweis:
Folgeaufträge von demselben Auftraggeber können nur im stehenden Gewerbe ausgeführt werden, das der Gemeinde-/Stadtverwaltung vorher anzuzeigen ist (§ 14 GewO).
Datenschutzrechtliche Hinweise:
Die erfragten personenbezogenen Daten sind für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich und werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gemäß § 13 Bundesdatenschutzgesetz und den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften.
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