Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung (GewO)
- Reisegewerbekarte

Stadtverwaltung Kaiserslautern
-Referat Recht und Ordnung-
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Tel.: 0631 365-0
E-Mail: gewerbeamt@kaiserslautern.de

1.  Antragsform

2. Angaben zur Person (Antragsteller)

2.1. natürliche Person

2.2 juristische Personen

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3.  Angaben über persönliche Verhältnisse der antragstellenden Person

a) Wurde ein Antrag auf Erteilung einer Gewerbezentralregisterauskunft gestellt?
b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses gestellt?
c) Wurden Sie wegen einer Straftat verurteilt oder ist derzeit ein Straf- oder Ermittlungsverfahren angängig?
d) Wurde gegen Sie ein Bußgeldbescheid wegen Verstößen im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erlassen oder ist derzeit ein solches Verfahren angängig?
e) Ist ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 GewO und/oder ein Rücknahme- bzw. Widerrufsverfahren einer gewerberechtlichen Erlaubnis anhängig?
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4.  Art der Tätigkeit, für welche die Erlaubnis beantragt wird 

5.  Prüfung der Zuverlässigkeit, gewerberechtliche Prognose 

Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt eine Prognoseentscheidung, ob der Antragsteller in der Lage ist,  das geplante Gewerbe ordnungsgemäß auszuüben. Die Prüfung der Unzuverlässigkeit ist branchenbezogen und konkret, d. h. sie ist im Hinblick auf die vom Gewerbetreibenden jeweils ausgeübte Tätigkeit vorzunehmen; das bedeutet, dass jeweils unterschiedliche Anforderungen zu stellen sind, je nach der Art des ausgeübten Gewerbes.

6.  Angaben des Antragstellers zur beabsichtigen Tätigkeit im Reisegewerbe

a) Ausüben Sie die Tätigkeit als
b) Beabsichtigen Sie, Mitarbeiter zu beschäftigen? 
c)  Nutzen Sie eine eigene Niederlassung? 
Falls ja, Vorlage der entsprechenden Legitimationen beifügen (z. B.: Gewerbeanzeige, Gewerbeerlaubnis,
Handwerkskarte usw.)
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d)  Beabsichtigen Sie bundesweit tätig zu werden? 

Hinweis:

Folgeaufträge  von  demselben  Auftraggeber  können  nur  im  stehenden  Gewerbe  ausgeführt werden, das der Gemeinde-/Stadtverwaltung vorher anzuzeigen ist (§ 14 GewO).

Datenschutzrechtliche Hinweise: 

Die erfragten personenbezogenen Daten sind für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich und werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gemäß § 13 Bundesdatenschutzgesetz  und  den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften. 
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Angaben werden stets vertraulich behandelt und nur für den von Ihnen gewählten Zweck verwendet. Mit unserer Datenschutzerklärung informieren wir sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Eine detaillierte Ausführung der Datenschutzerklärung finden Sie hier
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