Frau mit Tablet

Anzeige Fliegende Bauten



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1. Art des Objektes

2. Angabe zur anzeigenden Person

Anschrift

3. Angaben zum Aufbau

Anschrift

4. Aufsteller*in fliegender Bau (Inhaber der Ausführungsgenehmigung)

Die/der Anzeigesteller/in ist gleichzeitig die/der Aufsteller/in

Anschrift

5. Nutzer*in/Mieter*in des fliegenden Baus (insbesondere bei Zelten)

Die/der Nutzer*in / Mieter*in ist

Anschrift

6. Rechnungsempfänger*in für die Gebühren der Gebrauchsabnahme

Der Rechnungsempfänger ist

7. Beschreibung des fliegenden Baus

(z.B. Länge, Breite, Traufhöhe, Firsthöhe, Anbauten, Besonderheiten, bei Zelten Art der Verankerung)

8. Datenschutzerklärung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) des Referats Bauordnung können Sie unter folgendem Link abrufen.