Frau mit Tablet

Zuschussantrag für Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit

Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, kann den Richtlinien entnommen werden. Es gelten die Förderrichtlinien (RL) der Stadt Kaiserslautern.

Der nachfolgende Antrag ist nach Beendigung einer Veranstaltung zu stellen.

Bitte beachten Sie, dieser ist spätestens einen Monat nach Beendigung einzureichen. Dies gilt nicht für Anträge zur Gruppenarbeit.

Alle Felder mit * gekennzeichnet sind Pflichtangaben und müssen ausgefüllt werden.

Art der Maßnahme

*) Altersgrenzen gelten als eingehalten, wenn sie im Jahr der Maßnahme erreicht werden.
(Programm beifügen!)
(Programm beifügen!)
(Zeitraum 01.01. - 30.06.)
(Zeitraum 01.07. - 31.12.)

Zeitraum der Durchführung:

(Antrag Zuschussförderung muss bis spätestens 1 Monat nach Beendigung der Maßnahme gestellt werden!)
(tatsächliche Tage sind einzutragen!)

Ort der Durchführung *

Anzahl der Teilnehmer*innen

Bitte Melden Sie nur Teilnehmer*innen mit Wohnort Kaiserslautern (auch Stadtteile).
Betreuer*innen und Leiter*innen zählen nicht zu den Teilnehmer*innen und sind daher gesondert aufzuführen.

Zur Meldung können Sie folgenden Vordruck verwenden.
(Wird der Vordruck in einem neuen Fenster geöffnet, rechte Maustaste -> Speichern unter!)

Alternativ können Sie auch eine eigene Liste als PDF hochladen, sofern diese digital ist und folgende Daten beinhaltet:
Name und Zeitraum der Veranstaltung (von..bis..).
Personenliste: (1) Funktion (z.B. Teilnehmer*in, Betreuer*in, Leiter*in), (2) Name, (3) Vorname, (4) Geburtsdatum und (5) Teilnehmertage.
(Teilnehmerliste digitial, nicht handschriftlich, tabellarisch im .pdf-Format)
(Betreuer*innen mindestens 15 Jahre - 1 Betreuer*in ab 5 Personen)
Eingebundenheit der Betreuer*innen wird mit Unetrschrift des Trägers bestätigt.
(Nachweise verbleiben beim Antragsteller, RL 1.8)

Angaben zu*r Antragsteller*in

Postanschrift Gruppe / Verein / Verband

Vertreten durch

Rahmenvereinbarung gemäß § 72a SGB VIII (RL 1.4)

(Den Antrag finden Sie hier)

Angaben zum Konto

Hinweise und Datenschutzerklärung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit können Sie hier abrufen.
Hinweis: Im Anschluß erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, mit der Möglichkeit, den eingereichten Antrag einzusehen und abzuspeichern.