Im Folgenden wird darauf verzichtet, bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu nennen. Die männliche Form gilt in allen Fällen, in denen dies nicht explizit ausgeschlossen wird, für beide Geschlechter.
Es ist bekannt, dass die Erteilung von Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis für den Antragsteller kostenpflichtig ist!
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