Frau mit Tablet

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Im Folgenden wird darauf verzichtet, bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu nennen. Die männliche Form gilt in allen Fällen, in denen dies nicht explizit ausgeschlossen wird, für beide Geschlechter.

Es ist bekannt, dass die Erteilung von Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis für den Antragsteller kostenpflichtig ist!

Weitere Informationen finden Sie hier

Alle Felder mit * gekennzeichnet sind Pflichtangaben und müssen ausgefüllt werden.

Antragsteller

Zahlungspflichtiger

Angaben zum Grundstück

Eine gemeinsame Auskunft über mehrere Grundstücke kann nur erteilt werden, wenn die Flurstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden. Ist dies nicht der Fall, ist für jedes Grundstück ein eigener Antrag zu stellen.

Gewünschte Versandart der Unterlagen

In Bezug auf das Grundstück bin ich:

Nachweis des berechtigten Interesses gem. § 86 (5) LBauO (als Anlage beifügen)

Begründung für Auskunft bzw. Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis *

Datenschutzerklärung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) des Referats Bauordnung können Sie unter folgendem Link abrufen.