Frau mit Tablet

Antrag auf Ablöse von erforderlichen KFZ-Abstellplätzen

gem. § 47 LBauO i.V.m. der seit dem 05.06.2020 in Kraft getretenen Satzung der Stadt Kaiserslautern

über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen (Stellplatzablösesatzung - hier).

Weitere Informationen finden Sie hier

Im Folgenden wird darauf verzichtet, bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu nennen. Die männliche Form gilt in allen Fällen, in denen dies nicht explizit ausgeschlossen wird, für beide Geschlechter.

Alle Felder mit * gekennzeichnet sind Pflichtangaben und müssen ausgefüllt werden.

Die Ablöse der erforderlichen KFZ-Abstellplätze ist Voraussetzung für die Baugenehmigung:

Bauherr

Antragsteller

Zahlungspflichtiger

Grundstückseigentümer

Stellplatzbedarf

Für das o.g. Bauvorhaben sind, gem. § 47 LBauO, i. V. m. der seit dem 01.03.2022 in Kraft getretenen Satzung der Stadt Kaiserslautern über die Herstellung von Fahrradabstellplätzen sowie die Herstellug von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung - hier), KFZ-Abstellplätze erforderlich.
Das Bauvorhaben liegt in der
Begründung
Ich bitte um Vorbereitung eines entsprechenden Vertrages mit der Stadt Kaiserslautern zur Unterschrift. Nach Fertigstellung des Vertrages werde ich den Vertrag in den Geschäftsräumen des Referates Bauordnung unterzeichnen (Personalausweis ist zur Idendifikation erforderlich).

Datenschutzerklärung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) des Referats Bauordnung können Sie unter folgendem Link abrufen.