Frau mit Tablet

Antrag auf Akteneinsicht bzw. -Abschrift

Im Folgenden wird darauf verzichtet, bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu nennen. Die männliche Form gilt in allen Fällen, in denen dies nicht explizit ausgeschlossen wird, für beide Geschlechter.

Es wird eine Akteneinsicht bzw. eine Aktenabschrift zu dem unten aufgeführten Objekt beantragt. Es ist bekannt, dass die Einsichtnahme bzw. Kopien aus den Bauakten kostenpflichtig sind. Die Kosten werden von dem Zahlungspflichtigen übernommen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Alle Felder mit * gekennzeichnet sind Pflichtangaben und müssen ausgefüllt werden.

Antrag

Antragsteller

Zahlungspflichtiger

Angaben zum Objekt

Folgende Unterlagen werden benötigt

Gewünschte Versandart der Unterlagen

In Bezug auf das Objekt (Gebäude, Grundstück) bin ich:

Nachweis der Berechtigung

Datenschutzerklärung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) des Referats Bauordnung können Sie unter folgendem Link abrufen.