Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeigentheit eines Aufstellungsortes nach §33 c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
Stadtverwaltung Kaiserslautern
-Referat Recht und Ordnung-
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Tel.: 0631 365-0
E-Mail: gewerbeamt@kaiserslautern.de
1. Angaben zum Antragsteller
Anschrift derzeitiger Hauptwohnsitz
Straße, Hausnummer
der Geschäftsadresse *
Vertretungsberechtigte Person
2. Angaben zur juristische Person
Sind Sie in Besitz einer Erlaubnis nach § 33c Abs.1 Gewerbeordnung?
Es handelt sich um (Anzahl angeben)
Wer ist der Inhaber des Betriebes?
Anschrift des Aufstellungsortes
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass ich Spielgeräte nur aufstellen darf, wenn mir die zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellungsortes schriftlich bestätigt hat.
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* Pflichtfelder
** Ein Geldspielgerät darf nur aufgestellt werden in Räumen von Schrank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben, in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher.
Hierzu zählen insb. nicht Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften sowie Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die sich auf Sportsplätzen, in Sporthallen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden, die ihrer Art nach oder tatsächlihc vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden.
In welchem Betrieb sollen die Spielgeräte aufgestellt werden?