Antrag auf Erteilung einer Finanzanlagenvermittlererlaubnis nach
§ 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
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1. Angaben zum Antragsteller
Stadtverwaltung Kaiserslautern
-Referat Recht und Ordnung-
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Tel.: 0631 365-0
E-Mail: gewerbeamt@kaiserslautern.de
Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
Im Handels- Genossenschafts- oder
Vereinsregister eingetragener Name mit
Rechtsform  *
Telefon  *
Straße, Hausnummer  *
PLZ, Ort  *
FAX
IHK Ident-Nr. (soweit vorhanden)
Handelsregistergericht und -nummer
(nur auszufüllen, soweit Eintragung vorliegt)
E-Mail  *
Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von - bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Zeitraum
Ort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
ab
bis
Straße
PLZ, Ort
Land
Zeitraum
Ort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
ab
bis
Straße
PLZ, Ort
Land
Handelsregisternummer
(nur auszufüllen, soweit Eintragung vorliegt)
Gewerbliche Niederlassung 1:
Gewerbliche Niederlassung 2:
Adresse der Hauptniederlassung  *
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Familienname  *
Geburtsdatum  *
Geburtsort/Geburtsland  *
Anschrift derzeitiger Hauptwohnsitz
Telefon/Mobil  *
Staatsangehörigkeit  *
Straße  *
PLZ, Ort  *
FAX
Vorname  *
Geburtsname
E-Mail  *
Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von - bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Zeitraum  *
Ort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
ab
bis
Straße  *
PLZ, Ort  *
Land  *
Zeitraum
Ort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
ab
bis
Straße
PLZ, Ort
Land
2. Angaben zur Person der/des gesetzlichen Vertreter/s
2.1 Angaben zur Person der/des gesetzlichen Vertreter/s
2.2 Stellen Sie eine/n Betriebsleiter/in ein oder wird eine Zweigniederlassung Ihres Betriebes von einem/einer Beauftragten geleitet?
Falls ja, bitte Name, Vorname und Wohnanschrift angeben:
Familienname, Vorname
Straße
PLZ, Ort
Aufenthaltsort 1:
Aufenthaltsort 2:
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3. Angaben zum Umfang der Erlaubnis
Beantragt wird die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO für die Beratung und Vermittlung von
Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 VermAnlG
4. Angaben zu Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnissen
4.1 Angaben zu anhängigen Straf-, Bußgeld- oder Gewerbeuntersagungsverfahren in den letzten fünf Jahren:
Ist oder war gegen Sie oder den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten ein Strafverfahren anhängig?
Wird oder wurde gegen Sie oder den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit betrieben?
Ist oder war gegen Sie oder den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten ein Gewerbeuntersagungsverfahren anhängig?
Wenn vorstehend ja, bei welcher Staatsanwaltschaft, welchem Gericht oder welcher Behörde?
4.2 Angaben zu den Vermögensverhältnissen
Ist über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet
oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden?
Haben Sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben
oder liegt eine entsprechende Haftanordnung vor?
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5. Angaben zu gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren:
Haben Sie bereits bei einer anderen Stelle einen Antrag auf Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO gestellt?
Falls ja, bei welcher Stelle:
Sind Sie bereits im Besitz einer weiteren Erlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (z. B. nach §§ 34c, 34d, 34e GewO) oder haben Sie eine solche Erlaubnis beantragt?
Falls ja, welche Erlaubnis, Ausstellungsdatum und zuständige Stelle:
6. Erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich:
6.1 Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
(Belegart 0)
- für den/die Antragsteller/in und, soweit vorhanden,
- den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten
6.2 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
(Belegart 9)
- für den/die Antragsteller/in und, soweit vorhanden,
- den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten
Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird/werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck "Antrag auf Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 und Abs. 5 GewO" angeben. Die Auskunft/Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz bereit gestellten Online-Verfahren beantragt werden. Nähere Informationen zum Antragsverfahren können Sie der Homepage des Bundesamts für Justiz entnehmen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=25E59E4394588512E177.
Die Auskunft/Auskünfte darf/dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Hinweis:
6.3 Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- für die juristische Person selbst
- alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden,
- den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten
Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein und ist im Original zu vorzulegen.
Hinweis:
6.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde-/Stadtkasse
- für den/die Antragsteller/in und, soweit vorhanden,
- den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten
Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein und ist im Original zu vorzulegen.
Hinweis:
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6.5 Bescheinigung über den Bestand einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die juristische Person sowie Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig ist, nach § 34f Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
6.6 Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler durch Nachweis
- der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. FinVermV,
- einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 der FinVermV,
Der Sachkundenachweis ist grundsätzlich für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen vorzulegen. Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein. Eine Delegation des Sachkundenachweises auf sachkundige Angestellte ist nicht möglich.
Hinweis:
6.7 Auszug aus dem Handelsregister, soweit Eintragung vorliegt (aktuelle Kopie)
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gemäß § 13 Bundesdatenschutzgesetz, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und § 34f GewO.