Antrag auf Erteilung einer Finanzanlagenvermittlererlaubnis nach
§ 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
1. Angaben zum Antragsteller
Anschrift derzeitiger Hauptwohnsitz
Stadtverwaltung Kaiserslautern
-Referat Recht und Ordnung-
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Tel.: 0631 365-0
E-Mail: gewerbeamt@kaiserslautern.de
Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer
Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)
Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von - bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Ort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
Ort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
Ort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
2. Angaben zum Unternehmen
Ggf. Unternehmensbezeichnung bzw. im Handelsregister eingetragener Name mit Rechtsform
(nur auszufüllen, soweit Eintragung vorliegt)
Straße, Hausnummer
der Hauptniederlassung *
IHK Ident-Nr. (soweit vorhanden)
Handelsregistergericht und -nummer
(nur auszufüllen, soweit Eintragung vorliegt)
2.1. Angaben zum Unternhmen
Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von - bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Ort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
Ort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
Ort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
Handelsregisternummer
(nur auszufüllen, soweit Eintragung vorliegt)
Gewerbliche Niederlassung 1:
Gewerbliche Niederlassung 2:
Gewerbliche Niederlassung 3:
oder liegt eine entsprechende Haftanordnung vor?
5. Angaben zu gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren:
Haben Sie bereits bei einer anderen Stelle einen Antrag auf Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO gestellt?
Falls ja, bei welcher Stelle:
Sind Sie bereits im Besitz einer weiteren Erlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (z. B. nach §§ 34c, 34d, 34e GewO) oder haben Sie eine solche Erlaubnis beantragt?
Falls ja, welche Erlaubnis, Ausstellungsdatum und zuständige Stelle:
6. Erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich:
6.1 Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
(Belegart 0)
- für den/die Antragsteller/in und, soweit vorhanden,
- den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten
6.2 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
(Belegart 9)
- für den/die Antragsteller/in und, soweit vorhanden,
- den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten
Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck "Antrag auf Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO" angeben. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Alternativ besteht die Möglichkeit, diese Dokumente online mit Hilfe des elektronischen Personalausweises, eines Kartenlesegerätes, der installierten "AusweisApp2" sowie ggf. eines digitalen Erfassungsgerätes (Scanner oder Digitalkamera) zum Hochladen von Nachweisen zu beantragen. Die Online-Ausweisfunktion des Ausweisdokuments muss freigeschaltet sein. Weitergehende Informationen sowie das Online-Portal zur Antragstellung finden Sie über den folgenden Link: www.bundesjustizamt.de -> Themen -> Bürgerdienste -> Führungszeugnis bzw. Gewerbezentralregister -> Online-Antrag -> Online-Portal -> Führungszeugnis beantragen bzw. Auskung aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Haben Sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben
6.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde-/Stadtkasse
- für den/die Antragsteller/in und, soweit vorhanden,
- den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten
Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein und ist im Original zu vorzulegen.
6.5 Bescheinigung über den Bestand einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die natürliche Person sowie Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig ist, nach § 34f Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
6.6 Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler durch Nachweis
- der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. FinVermV,
- einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 der FinVermV,
Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein.
Eine Delegation des Sachkundenachweises auf sachkundige Angestellte ist nicht möglich.
6.7 Auszug aus dem Handelsregister, soweit Eintragung vorliegt (aktuelle Kopie)
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gemäß § 13 Bundesdatenschutzgesetz, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und § 34f GewO.
6.3 Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- für den/die Antragsteller/in und, soweit vorhanden,
- den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten
Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein und ist im Original zu vorzulegen.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Angaben werden stets vertraulich behandelt und nur für den von Ihnen gewählten Zweck verwendet. Mit unserer Datenschutzerklärung informieren wir sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Eine detaillierte Ausführung der Datenschutzerklärung finden Sie
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