Zur Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie, uns das nachfolgende Antragsformular elektronisch zu übermitteln. Die für die Bearbeitung notwendigen Antragsunterlagen können Sie unserer Bestätigungsmail entnehmen, die Sie nach einer erfolgreichen Übermittlung des Antrags erhalten.
Zu den vorzulegenden Unterlagen gehört auch ein Betriebskonzept, das in § 16 ProstSchG näher beschrieben wird. Sie erhalten von uns nach der Antragsübermittlung ein unverbindliches Muster sowie ein Merkblatt für ein solches Betriebskonzept , an dem Sie sich bei der Erstellung orientieren können.
Sofern der Betrieb in Kaiserslautern nicht von Ihnen selbst, sondern von einem Stellvertreter geführt wird, ist zusätzlich eine Stellvertretererlaubnis erforderlich.
Wir bitten ferner um Mitteilung, welche Personen bei Ihnen mit der Leitung bzw. Beaufsichtigung des Betriebes, der Einhaltung des Hausrechts bzw. der Hausordnung, der Einlasskontrolle oder Bewachungsaufgaben beschäftigt sind.
Die Formulare für eine Stellvertretererlaubnis und für die Mitteilung des Personals können über die Bestätigungsmail aufgerufen werden.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe
(ProstSchG)
Stadtverwaltung Kaiserslautern
-Referat Recht und Ordnung-
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Tel.: 0631 365-0
E-Mail: gewerbeamt@kaiserslautern.de