Voraussetzung für die Übernahme der Fahrtkosten zur Schule ist, dass der kürzeste Fußweg länger als 4 km oder besonders gefährlich ist (§ 69 Abs. 2 Schulgesetz).
Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule werden Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart zu übernehmen wären (§ 69 Abs. 3 Schulgesetz).

Der Antrag gilt nur für das Schuljahr, für das er gestellt wurde.
Ein neuer Antrag muss nach einem Schulwechsel und Wohnungswechsel neu gestellt werden.

Die Personensorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass Ihrem minderjährigen Kind die Fahrkarte in der Schule gegen Unterschrift ausgehändigt wird.

Die von der Stadt Kaiserslautern bezuschusste Fahrkarte ist nach einem Wohnungs- oder Schulwechsel unverzüglich bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Schulen abzugeben. Kosten, die der Stadt Kaiserslautern durch eine verspätete Rückgabe entstehen, werden zurückgefordert.
Beim unrechtmäßigen Gebrauch der Fahrkarte wird diese von der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Schulen, sofort eingezogen.

Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und dass die Fahrkosten nicht bereits aus anderen öffentlichen Mitteln erstattet werden. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben, einen neuen Antrag zu stellen.
Mir ist bekannt, dass zu Unrecht erhaltene Fahrkarten und die dadurch der Stadt Kaiserslautern entstandenen Kosten zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrkostenübernahme vorbehalten bleibt. Insbesondere beim Wegfall oder bei Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zu Grunde lagen, oder für den Fall, dass die Gefährlichkeit des Schulwegs entfällt oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrkostenübernahme zu versagen.

Ich bin damit einverstanden, dass zur Bestellung von Fahrkarten notwendige Daten an den Verkehrsträger weitergegeben werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Regelungen
Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler die ein Berufsvorbereitungsjahr, die Berufsfachschule I (BF I) oder Berufsfachschule II (BF II) der Berufsbildenden Schulen besuchen durch die Stadt Kaiserslautern
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Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler die ein Berufsvorbereitungsjahr, die Berufsfachschule I (BF I) oder Berufsfachschule II (BF II) der Berufsbildenden Schulen besuchen durch die Stadt Kaiserslautern
Antragsdatum
Referat Schulen
Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Telefon 0631 365-2541/4541
Telefax 0631 365-1409
E-Mail: schuelerbefoerderung@kaiserslautern.de 
Internet: www.kaiserslautern.de
 ab dem Schuljahr
*
Die Übernahme der Fahrtkosten wird für die Schülerin / den Schüler beantragt
Straße
Hausnummer
1.
Name
Vorname
*
Angaben zur Schülerin / zum Schüler
PLZ
Ort
Geburtstagsdatum
*
*
*
*
*
*
Straße
Hausnummer
2.
Name
Vorname
*
Angaben zu den Personensorgeberechtigten
PLZ
Ort
*
*
*
*
*
 (mindestens eine/einer muss aufgeführt sein)
Telefon
E-Mail
*
Straße
Hausnummer
3.
Name
Vorname
Angaben zu weiteren Personensorgeberechtigten
PLZ
Ort
Telefon
E-Mail
4.
Angaben über den Schulbesuch
*
*
Schule
Besuchte Schule
*
Klassenstufe
Geschlecht
*
Referat Schulen
Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Telefon 0631 365-2541/4541
Telefax 0631 365-1409
E-Mail: schuelerbefoerderung@kaiserslautern.de 
Internet: www.kaiserslautern.de
6.
Datenschutz
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