Der Antrag ist für die Dauer des Schulbesuchs in der Regel nur einmal zu stellen. Ein neuer Antrag muss nach einem Schulwechsel, Wohnungswechsel und dem Wechsel in die Klassenstufen 11, 12 und 13 gestellt werden.
Die Personensorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass Ihrem minderjährigen Kind die Fahrkarte in der Schule gegen Unterschrift ausgehändigt wird.
Die von der Stadt Kaiserslautern bezuschusste Fahrkarte ist nach einem Wohnungs- oder Schulwechsel unverzüglich bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Schulen abzugeben. Kosten, die der Stadt Kaiserslautern durch eine verspätete Rückgabe entstehen, werden zurückgefordert.
Beim unrechtmäßigen Gebrauch der Fahrkarte wird diese von der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Schulen, sofort eingezogen.
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und dass die Fahrkosten nicht bereits aus anderen öffentlichen Mitteln erstattet werden. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben, einen neuen Antrag zu stellen.
Mir ist bekannt, dass zu Unrecht erhaltene Fahrkarten und die dadurch der Stadt Kaiserslautern entstandenen Kosten zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrkostenübernahme vorbehalten bleibt. Insbesondere beim Wegfall oder bei Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zu Grunde lagen, oder für den Fall, dass die Gefährlichkeit des Schulwegs entfällt oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrkostenübernahme zu versagen.
Ich bin damit einverstanden, dass zur Bestellung von Fahrkarten notwendige Daten an den Verkehrsträger weitergegeben werden.